Spitzenhandwerker sind Solitäre. Jede einzelne ihrer Arbeiten ist für sich ein Meisterwerk - aus hochwertigen Materialien von Hand gefertigt. Manufakturen stehen für verbürgte Qualität und filigrane Präzisionsarbeit - und damit für vollkommene Handwerkskunst. Für uns als Vermögensverwalter Vorbild und Maßstab zugleich.
Gegründet 1998, gehört die Neue Vermögen AG zu den großen unabhängigen Vermögensverwaltern im deutschsprachigen Raum.
17 regionale Beratungsteams in Deutschland kümmern sich um Vermögensaufbau, -beratung und -verwaltung. Nach dem Prinzip des 'Best Advice, Best Select' werden sämtliche Märkte und Anlageklassen sowie verschiedene Investmentansätze miteinander kombiniert.
Unser Ziel ist es - je nach Risikoneigung des Anlegers - eine wohl austarierte Gesamtvermögenslösung zu verwirklichen.
Am 01. Januar 2010 tritt ein neues Gesetz in Kraft, das sich auf die Anlageberatung im Zusammenhang mit der Durchführung von Wertpapiergeschäften (einschließlich Geschäften in Geldmarktinstrumenten und Derivaten) auswirkt. Im folgenden werden die wesentlichen Neuerungen dieses Gesetzes näher erläutert.
Das Gesetz sieht vor, dass bei jeder Anlageberatung eines Kunden, die ein bestimmtes Finanzinstrument (Wertpapiergeschäft, ein Geschäft in Geldmarktinstrumenten oder Derivaten) zum Gegenstand hat, ein schriftliches Protokoll angefertigt und dem Kunden zur Verfügung gestellt werden muss. Erst dann darf gemäß Gesetz eine Order angenommen werden. Das bedeutet, dass künftig ohne Übergabe des Beratungsprotokolls und der Bestätigung der Vollständigkeit und Richtigkeit des Kunden zum Anlageberatungsprotokollinhalt keine Geschäftsausführung bei der Neue Vermögen AG erfolgt.
Die Protokollpflicht erstreckt sich lediglich auf Beratungen bei Wertpapiergeschäften (einschließlich Geschäften in Geldmarktinstrumenten und Derivate) und nicht auf Anlagen im Festgeld. Des Weiteren sind folgende Kundenbeziehungen / Geschäfte von der Pflicht der Erstellung eines Anlageberatungsprotokolls ausgenommen:
- Kunden bei der Neue Vermögen AG mit einem Vermögensverwaltungsvertrag
- Kunden, die sich als professionelle Kunden qualifizieren und einen Antrag auf „Einstufung zum gekorenen professionellen Kunden“
Für Rückfragen steht Ihnen einer unserer Berater jederzeit gerne zu Verfügung.













